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Land, Währung und Steuern – Buchung international

Das Buchungsmodul rechnet in deinem Land, deiner Währung und deiner Zeitzone ab. Alles stellst du unter Buchungen → Einstellungen → Firma & Steuer ein (Währung und Zeitzone unter Erweitert).

Einstellungen › Firma & Steuer: Land, Währung, Zeitzone und deine Angaben
Einstellungen › Firma & Steuer: Land, Währung, Zeitzone und deine Angaben

Land wählen

Wähle zuerst dein Land. Es setzt Vorgaben für Währung, Zeitzone, Besteuerung, Steuersätze, den Hinweis zur Steuerbefreiung, das Format der Bankverbindung und die Kürzel der Belegnummern. Alle Vorgaben kannst du danach ändern.

Zur Wahl stehen Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Niederlande, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Irland, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Großbritannien, USA, Kanada und Australien.

Außer für Deutschland sind die Vorgaben Vorschläge. Der Hub weist darauf hin: „Die Vorgaben für dieses Land sind Vorschläge – lass Hinweistext und Sätze bitte von deiner Steuerberatung prüfen.“ BoothDock gibt keine Steuerberatung.

Währung und Zeitzone

  • Währung: Buchungsseite, Angebote, Rechnungen, Kundenportal und Stripe nutzen deine Währung. Möglich sind EUR, CHF, GBP, USD, CAD, AUD, NZD, PLN, CZK, SEK, DKK, NOK, RON und HUF. Mit Umsatzsteuer rechnest du in der Landeswährung ab.
  • Zeitzone: Danach richten sich „heute“, der buchbare Zeitraum, Fälligkeiten und der tägliche Lauf für Erinnerungen und Schlussrechnungen.

Besteuerung

BesteuerungWas auf Angebot und Rechnung passiert
Steuerbefreit (Kleinunternehmer)Keine Umsatzsteuer. Der Hinweis auf jeder Rechnung ist Pflicht und je Land vorbelegt, in Deutschland „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
RegelbesteuerungUmsatzsteuer nach deinen Sätzen unter Steuersätze in % – mit Semikolon getrennt, der erste ist der Standard, z. B. 19; 7; 0. Unter Preise im Katalog wählst du brutto oder netto. Im Angebot wählst du den Satz je Position.
Keine Umsatzsteuer (z. B. USA)Keine Steuerzeilen auf den Belegen.

Unter Steuernummer und USt-IdNr. trägst du deine Nummern ein. Wo dein Land es verlangt, muss eins von beiden auf jeder Rechnung stehen. Weitere Pflichtangaben deines Landes – etwa Registergericht, HRB, Geschäftsführung oder SIRET – kommen in Zusatzangaben im Fuß. Das Feld Bundesland / Region brauchst du vor allem in den USA, in Kanada und in Australien.

Bank

Unter Zahlung & Stripe → Bankverbindung wählst du das Format:

FormatFelder
IBAN (SEPA, Schweiz)IBAN, BIC, Bank
Großbritannien (Sort Code)Sort Code, Kontonummer, Bank
USA (Routing Number)Routing Number, Kontonummer, Bank
Kanada (Institution/Transit)Institutsnummer, Transitnummer, Kontonummer, Bank
Australien (BSB)BSB, Kontonummer, Bank
Nur Freitextnur Weitere Zahlungsangaben

Dazu kommen Kontoinhaber und Weitere Zahlungsangaben, z. B. Bankgiro, KID, PayID oder Interac-E-Mail. Alles erscheint im Kundenportal und auf den Rechnungen. Der Hub prüft die Nummern beim Speichern.

Belegnummern

Unter Einstellungen → Belege & Export → Erweitert legst du die Kürzel für Angebot, Anzahlungsrechnung, Schlussrechnung und Storno fest (1 bis 6 Buchstaben oder Ziffern). Die Nummern zählt BoothDock lückenlos je Jahr. Vorbelegt sind zum Beispiel:

LandAngebotAnzahlungSchlussStorno
Deutschland, ÖsterreichAGARREST
SchweizOFARREGS
Frankreich, LuxemburgDEVACFAAV
Niederlande, BelgienOFFVFFCN
Großbritannien, Irland, USA, Kanada, AustralienQUDPINVCN

Wo die Rechnung entstehen muss

In einigen Ländern müssen Rechnungen über ein staatliches System oder eine zertifizierte Software laufen. Wählst du so ein Land, zeigt der Hub unter dem Land einen Hinweis:

LandHinweis im Hub
Italien, Spanien, Portugal, PolenBoothDock übernimmt Buchung und Zahlung; die Rechnung erstellst du in deiner Buchhaltung.
BelgienRechnungen an Firmenkunden laufen über ein staatliches E-Rechnungsnetz – erstelle sie in deiner Buchhaltung. Privatkunden kannst du hier abrechnen.
FrankreichAb dem 1. September 2027 gilt das Gleiche für Rechnungen an Firmenkunden; der Hinweis erscheint dann von selbst.

In Deutschland erfüllt das ZUGFeRD-PDF die E-Rechnungspflicht gegenüber Firmen. In den übrigen Ländern ist die XML-Datei ein Zusatz für Buchhaltungssoftware. Die Regeln ändern sich laufend (Stand: Oktober 2026) – klär im Zweifel mit deiner Steuerberatung, was für dich gilt.

Nächste Schritte